Darf Vermieter Katze verbieten? 4 Gründe!

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Werbung| „Entweder die Katze kommt weg oder ihr zieht aus!“ Für einen Katzenbesitzer ein absolutes Horrorszenario. Darum ist eine der am häufigsten gestellten Fragen im Netz: Darf Vermieter Katze verbieten? Ganz so einfach ist die Antwort nicht. Denn die Haustierhaltung ist im deutschen Mietrecht nicht ganz eindeutig geregelt.

Aber es gibt inzwischen viele Gerichtsurteile, die einem die Richtung weisen. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter eine Katze NICHT willkürlich verbieten darf.

Sind Katzen in Mietwohnung erlaubt?

Immer erlaubt ist die Haltung von Kleintieren, wie Hamstern oder Fische – also von Tieren, die in einem Käfig oder einem Aquarium leben und ihre Existenz keinerlei Einfluss auf die Wohnung oder andere Menschen hat. Ratten, Frettchen und auch Ziervögel wie Papageien können aber durchaus verboten werden, wenn sie z.B. andere Mieter stören. Bei Hunden und auch Katzen ist es schon etwas komplizierter. 

Um die Haltung von Katzen in einer Wohnung zu verbieten, muss der Vermieter sachliche Gründe vorlegen. Es reicht nicht aus, dass im Mietvertrag eine Klausel steht, die die Haustierhaltung bzw. Katzen verbietet. Diese Klausel ist in der Regel nicht zulässig, weil der Vermieter Katzenhalter nicht kategorisch ausschließen darf. Das besagt die Rechtsprechung vom 20.3.13 vom Bundesgerichtshof (BGH). Doch trotz dieses haustierfreundlichen Urteils darf man nicht ohne jede Einschränkung Katzen in einer Mietwohnung halten.

Darf Vermieter Katze verbieten? 4 Gründe:

Es muss immer eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nach § 535 I BGB möglich sein. Ein Vermieter kann im Einzelfall die Haltung von Katzen verbieten. Entscheidend hierfür sind die Lage und Größe der Wohnung sowie das Verhalten der Katze und die Gesamtanzahl der Haustiere.

Darf ein Vermieter Haltung von Katzen in Wohnung verbieten ja oder nein

1. Zu viele Haustiere

Leben bereits zu viele Katzen im Haushalt, kann der Vermieter die Haltung durchaus verbieten. Es gibt aber keine pauschale Regel, ab wann es „zu viele“ Katzen sind. Das wird im Einzelfall entschieden.

2. Nachbarn und Hausbewohner

Ob der Vermieter und auch die Nachbarn Katzen mögen oder nicht, spielt erstmal keine Rolle, da dies keine sachlichen Gründe sind. Auch eine Allergie eines anderen Hausbewohners ist nicht zwingend Grund die Katzenhaltung zu verbieten. Sollte aber ein allergischer Hausbewohner der Katze z.B. im gemeinsamen Hausflur begegnen und dadurch einen allergischen Schock oder lebensbedrohliche Allergiesymptome, wie z.B. Atemnot bekommen können, dann wiederrum kann im Einzelfall gegen die Katze entschieden werden.

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3. Lärmbelästigung

Wenn eine Katze gelegentlich miaut, ist dies zulässig. Sollte aber durch die Katze eine dauerhafte Lärmbelästigung entstehen, darf der Vermieter die Katze verbieten

4. Verschmutzung und übermäßige Abnutzung

Eine mögliche Verschmutzung oder übermäßige Abnutzung der Wohnung kann dazu führen, dass der Vermieter Katzen verbieten darf. Seine Einschätzung zur Verschmutzung und Abnutzung darf aber nicht auf seinen persönlichen Erfahrungen und seiner Meinung beruhen. Er muss hierfür ganz konkrete Nachweise haben, die seinen Verdacht bestätigen.

Dann darf Vermieter Katze verbieten: Individuelle Einzelfallprüfung

Generell gilt immer, dass der Einzelfall entscheidet. Der Vermieter darf nicht ohne weiteres die Haltung von Katzen verbieten. Es muss immer eine individuelle Einzelfallprüfung stattfinden, welche belegt, dass die Störfaktoren in diesem konkreten Fall überwiegen.

Vermieter können eine Tierhaftpflichtversicherung fordern. Das ist zulässig. So kann der Vermieter sicher sein, dass für Schäden, die durch das Tier entstehen, die Versicherung aufkommt. Außerdem kann der Vermieter Schadensersatzansprüche (auch für den Einbau von Katzenklappen) fordern. Ein Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses oder ein Verbot der Katze ist das jedoch nicht.

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Muss ich den Vermieter fragen, bevor eine Katze einzieht?

Wenn man eine Katze z.B. aus dem Tierheim adoptiert und bei sich aufnimmt, sollte man vorher den Vermieter fragen. Auch die Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass der Vermieter im Vorfeld fragen muss, ob er eine Katze aufnehmen darf, ist zulässig. Ob der Vermieter die Haltung der Katze verbieten darf, muss aber im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich darf der Vermieter die Katze nicht verbieten. Fragen muss man trotzdem.

Kann Vermieter seine Einwilligung zurückziehen?

Auch wenn der Vermieter der Katzenhaltung zugestimmt hat, kann er seine Einwilligung wieder zurückziehen. Aber auch hierfür muss er sachliche Gründe, die den Einzelfall betreffen, vorweisen können. Wenn seine Begründung ausreichend ist, darf der Vermieter Katzen verbieten und sogar die Entfernung des Tieres fordern. Wenn dem nicht nachgekommen wird, kann der Vermieter den Mieter kündigen.

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Darf Vermieter Katze verbieten: Ja oder Nein?

Kategorisch ablehnen darf der Vermieter die Haltung von Katzen nicht. Aber aus den 4 oben genannten Gründen darf ein Vermieter Katzen verbieten. Jedoch sollte man sich nicht zu schnell von seinem Vermieter einschüchtern lassen. Im Zweifelsfall kann man einen Anwalt über den Vertrag und den konkreten Fall gucken lassen oder einen Mieterverbund einschalten. Ein Katzenverbot im Mietshaus ist für keinen Vermieter leicht durchzusetzen und wird vor Gericht nicht ohne Weiteres genehmigt.

Trotzdem empfiehlt es sich m Vorfeld immer mit dem Vermieter zu sprechen und ehrlich darüber aufzuklären, welche Tiere man besitzt. Mein Tipp: Sollte der neue, potenzielle Vermieter skeptisch sein, kann man ihn auch in seine bestehende Wohnung einladen. So zeigt man ihm, dass die Katzenhaltung keine Probleme darstellt. Genauso haben wir es gemacht. Unser damaliger Vermieter war zuerst skeptisch, als wir ihm sagten, dass wir zwei Katzen und einen Hund haben. Nachdem er aber gesehen hat, dass in unserer Wohnung alles völlig normal aussah, waren die Haustiere für ihn kein Problem mehr.  

P.S. Was würdet ihr tun, wenn euer Vermieter euch plötzlich die Haltung eurer Katzen verbieten würde? Habt ihr bereits Erfahrungen damit gemacht? Schreibt mir jetzt in die Kommentare.

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