AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Svenja Gruszeczka gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des jeweiligen Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihner Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführe.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Svenja Gruszeczka und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB

2. Vertragsschluss

(1) Ist der Auftrag des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann ich dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung annehmen.

(2) Angebote meinerseits sind freibleibend

3. Vertragsgegenstand

(1) Svenja Gruszeczka erbringt, aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, Leistungen mit unterschiedlichen Leistungsumfang im Bereich Seminare, Beratung, PR & Social Media Marketing, Erstellung von Social Media Präsentationen, Webseitenpräsentationen und thematischer Netzwerke, zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und Informationsverteilung.

(2) Der Leistungsumfang, wird auf den Bedarf des Kunden abgestimmt und individuell vertraglich geregelt.

(3) Die Erreichbarkeit und der volle Umfang der Leistung von Drittanbietern oder die Fortführung von Leistungen des Drittanbieters, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung von Svenja Gruszeczka. Svenja Gruszeczka übernimmt hierfür auch keine Garantie.

(4) Die Ausführung des Auftrags durch Svenja Gruszeczka erfolgt erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und Daten. Der Kunde ist verpflichtet, diese spätestens 10 Tage nach Vertragsschluss bereit zu stellen. Ansonsten ist Svenja Gruszeczka berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

(5) Svenja Gruszeczka ist berechtigt, Dritte mit der der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Verpflichtungen zu beauftragen.

4. Leistung von Drittanbietern

(1) Muss Svenja Gruszeczka zur Erfüllung des Auftrags des Kunden, Verträge mit Drittanbietern (z.B. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen oder Anbietern von Webspace) abschließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Stellvertretung des Auftraggebers.

(2) Svenja Gruszeczka erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Svenja Gruszeczka ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Svenja Gruszeczka hierzu Vollmacht zu erteilen.

(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Svenja Gruszeczka abgeschlossen werden, sind Svenja Gruszeczka die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Svenja Gruszeczka alle Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und das Material, welches er Svenja Gruszeczka zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Auftraggeber hat Svenja Gruszeczka von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, soweit der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihn kein Verschulden trifft.

(3) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit Svenja Gruszeczka abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

6. Vergütung

(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann Svenja Gruszeczka für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von Svenja Gruszeczka zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch Svenja Gruszeczka ersetzt.

(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3) Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von Svenja Gruszeczka nichts anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(4) Bei einmalig zu erfüllenden Aufträgen erfolgt die Rechnungstellung nach Abnahme. Bei Aufträgen für die durch Svenja Gruszeczka Leistungen über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten erbracht werden, vereinbaren die Parteien monatliche angemessene Abschlagszahlungen.

7. Haftung

(1) Svenja Gruszeczka haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Svenja Gruszeczka haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der Abnahme.

(7) Svenja Gruszeczka haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Texte, der Webseiten und Social Media Kanälen bzw. deren Inhalten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Svenja Gruszeczka ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Svenja Gruszeczka übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die angebotenen Dienstleistungen oder evtl. Markenrechtsverletzungen durch die Kunden-URL, sowie Inhalte auf sozialen Netzwerken des Kunden entstehen. Entsprechendes gilt für die vom Kunden vorgenommenen Erstellungs- und Optimierungsmaßnahmen aufgrund der Empfehlungen von Svenja Gruszeczka. Svenja Gruszeczka haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain/ Webpräsenz/ Inhalte der Social Media Kanäle nur, wenn Svenja Gruszeczka sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain/ der Social Media Kanäle wesentlicher Vertragsinhalt ist.

(8) Svenja Gruszeczka erstellt die Leistung nach dem gegenwärtigen Stand der Technik. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet Svenja Gruszeczka nicht dafür, dass die Webseite/ die Seite im sozialen Netzwerk sowie deren Inhalte auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert.

8. Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Punkt 7 (Haftung) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt-

9. Nutzungsrechte

(1) Svenja Gruszeczka räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.

(2) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite/ Seiten in den sozialen Netzwerken, Webauftritten, Texten etc. oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten und sozialen Netzwerken, die nicht von Svenja Gruszeczka erstellt wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Svenja Gruszeczka und sind zusätzlich zu vergüten.

(3) Svenja Gruszeczka ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite, in Texten oder in den Inhalten der sozialen Netzwerke anzubringen. Svenja Gruszeczka hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu ihrer eigenen Webseite bzw. ihren eigenen Social Media Kanälen.

(4) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite/ der Seiten in den sozialen Netzwerken, zur Verfügung gestellten Texte etc. insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von Svenja Gruszeczka vorgenommen werden.

(5) Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

10. Herausgabe von Daten

(1) Svenja Gruszeczka übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite/ die Social Media Kanäle zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann Svenja Gruszeczka ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.

(2) Hat Svenja Gruszeczka dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Svenja Gruszeczka verändert werden.

(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

11. Sonstiges

(1) Svenja Gruszeczka speichert die Kundendaten ausschließlich für Vertrags- und Verwaltungszwecke.

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Auftrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

12. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13. Gerichtstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Svenja Gruszeczka Gerichtsstand. Svenja Gruszeczka ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz von Svenja Gruszeczka als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Geschäftssitz von Svenja Gruszeczka Erfüllungsort.